Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
A. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote, Lieferung und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Bedingungen. Beschreibungen unserer Produkte und Leistungen, Angaben über Leistungsvermögen und Qualität sowie Probe und Musterlieferungen geben nur durchschnittliche Erfahrungswerte an, von denen Abweichungen im Einzelfall jeweils möglich sind. Unsere Angebote und Preise sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten unsere „Produktinformation/Produkthaftung/Pflege-Hinweise“, die ebenfalls unter www.hawafreital.de aufgerufen werden können.
B. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise sind in Euro gerechnet und beziehen sich grundsätzlich auf den Warenwert ohne Verpackung, Transport und Versicherung, sie gelten ab Werk und sind stets freibleibend. Die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der Rechnung gesondert in Ansatz gebracht.
2. Sollten während der Ausführung des Auftrages erhebliche Verteuerungen in den Herstellungskosten eintreten oder Preisaufschläge seitens unserer Lieferanten erfolgen, so müssen wir uns vorbehalten, den Nachweis hierüber zu führen und den Mehrpreis in Rechnung zu stellen.
3. Bei Bestellung einzelner Artikel – insbesondere solcher mit Sondermaßen oder in besonderen Ausführungen – behalten wir uns vor, Mindermengenzuschläge zu berechnen. Unsere Preise haben keine Gültigkeit für Nachbestellungen. Soweit wir Rabatte einräumen, besteht auf deren Gewährung und Höhe kein Rechtsanspruch.
Das gilt auch für einmal gewährte Sonder- oder Mengenrabatte oder Sonderpreise. Wir behalten uns für die Zukunft jederzeitige Änderungen unserer Preise und Rabatte entsprechend der Kostenlage vor.
4. Die Beträge unserer Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig, wenn nicht andere Zahlungsfristen vereinbart wurden. Skontoabzüge entfallen, wenn andere fällige Forderungen bestehen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist tritt auch ohne besondere Mahnung Verzug ein. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Käufer bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er uns das Jahr Verzugszinsen i.H.v 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Ist der Käufer Unternehmer, so belaufen sich die Verzugszinsen auf 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
5. Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht gegen den Zahlungsanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder zur Entscheidung reife Gegenforderungen hinsichtlich des Zurückbehaltungsrechts zusätzlich aus dem gleichen Vertragsverhältnis.
C. Lieferfrist
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt voraus, dass im Voraus alle technischen Fragen abgeklärt worden sind.
2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Dieses Recht besteht auch aus nicht voll erfüllten Verpflichtungen aus vorhergehenden Lieferungen.
3. Unsere Lieferfristen gelten vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung. Für unsere Erzeugnisse gilt die zugesagte Lieferfrist als eingehalten, wenn innerhalb der Frist Versand oder Abholung erfolgt. Verzögert sich die Abholung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so gilt die Frist als eingehalten, wenn die Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt.
4. Teillieferungen sind nach Absprache mit dem Käufer möglich.
5. Für den Fall, dass wir eine Lieferfrist wegen eines nicht von uns zu vertretenden Ereignisses (z.B. höhere Gewalt, Streik, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, Maschinendefekte etc. nicht einhalten können, verlängert sich die Frist nach Mitteilung durch uns um den Zeitraum, in dem das Hindernis vorliegt.
D. Lieferung
1. Der Versand der Ware erfolgt stets auf Rechnung des Käufers. Soweit der Käufer Unternehmer ist, trägt dieser das Versandrisiko.
2. Die Verpackung wird durch uns ausgewählt. Die Kosten der Verpackung trägt der Käufer.
3. Der Käufer hat die Pflicht, uns den offiziellen Namen des Bestimmungsortes rechtzeitig mitzuteilen. Falsche Zusendungen, die aus einem Verstoß gegen diese Pflichten herrühren, hat der Käufer als ordnungsgemäß gegen sich gelten zu lassen.
E. Gefahrenübergang
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
2. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Käufer über, wenn dieser Unternehmer ist und zwar in dem Augenblick, in dem die Lieferteile vom Werksgelände entfernt werden.
F. Gewährleistung
1. Wir haften für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf von uns gelieferte Sachen 12 Monate. Bei gebrauchten Produkten, die als solche ausdrücklich gekennzeichnet werden, wird die Gewährleistung auf 12 Monate beschränkt.
2. Ist der Käufer Unternehmer, sind zwecks Erhaltung von Mängelansprüchen des Käufers Mängel uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereit zu halten.
3. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen – insbesondere bei Nachbestellungen – berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sein denn, dass die absolute Einhaltung ausdrücklich vereinbart worden ist. Produktabbildungen können vom Aussehen der gelieferten Produkte abweichen. Insbesondere kann es nach Erneuerungen im Sortiment der Hersteller zu Veränderungen im Aussehen und in der Ausstattung der Produkte kommen. Mängelansprüche bestehen nicht, sofern die Veränderungen für den Käufer zumutbar sind.
4. Der Käufer wird darum gebeten, den Zusteller der Ware auf offensichtliche Beschädigungen (z.B. deutlich beschädigte Verpackung) hinzuweisen, wenn er Verbraucher ist. Die Rechte des Käufers nach Ziff. 1 bleiben unberührt.
5. Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von uns gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel angegeben wurde.
G. Haftung
1. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von uns, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Das gleiche gilt, soweit die Parteien eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
H. Eigentumsvorbehalt
1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Käufer zustehenden Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung unser Eigentum.
2. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch untersagt.
3. Die Forderungen eines Käufers aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns ab; wir nehmen die Abtretung an.
4. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Drittschuldner anzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen.
5. Wird die gelieferte Ware mit anderen Sachen verbunden oder vermischt, so setzt sich der Eigentumsvorbehalt am Miteigentumsanteil der neuen Sache fort. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen derart verbunden bzw. verarbeitet, dass unser Eigentum untergeht und der Käufer Eigentum an der Sache erwirbt, so tritt er bereits jetzt seine Eigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an uns ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich. Wir nehmen die Abtretung an.
6. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren weiterverkauft, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Käufer uns sofort zu unterrichten.
7. Übersteigt der Wert der gemäß Ziffer 3 abgetretenen Forderungen den unserer Forderungen gemäß Ziffer 1 um mehr als 10%, sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.
I. Rücktrittsrecht und Abtretungsverbot
1. Beim Rücktritt vom Vertrag berechnen wir Stornokosten und behalten uns Entschädigungen für entgangenen Gewinn im einzelnen Fall vor. Bei Warenrückgabe, die zuvor mit uns vereinbart wird, hat diese originalverpackt und für uns fracht- und spesenfrei an den vorherigen Versandort zu erfolgen. Bei Gutschrift von wiederverkaufsfähigen Artikeln in einwandfreier Verpackung erfolgt ein Abzug von 10% vom Rechnungsbetrag. Eine Rückgabe von Sonderanfertigungen und Schließanlagen ist ausgeschlossen. Das Widerrufsrecht des Käufers bleibt unberührt, wenn dieser Verbraucher ist.
2. Eine Abtretung von Rechten aus diesem Vertragsverhältnis ist für uns und den Käufer nur zulässig, wenn der jeweils andere Teil zustimmt.
J. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Dresden und alleiniger Gerichtsstand für alle Klagen, die unmittelbar oder mittelbar aus diesem Vertragsverhältnis hergeleitet werden, sofern es sich beim Käufer um einen Unternehmer handelt.
2. Auf Verträge zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Käufer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
K. Datenschutz
1. Der Käufer ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit uns, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.
2. Soweit der Käufer die Daten von Dritten übermittelt, versichert dieser, dass er eine Einwilligung vom Dritten eingeholt hat und stellt uns von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.
3. Die Rechte des Käufers bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:
• Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
• Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
• Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
• Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
• Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
• Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
• Artikel 21 – Widerspruchsrecht
• Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
• Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
4. Zur Ausübung der Rechte, wird der Käufer bzw. der Betroffene gebeten sich per E-Mail an uns oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
5. Wir versichern angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten und das Risiko für die betroffenen Personen zu reduzieren.
L. Streitschlichtung
1. Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
2. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
M. Schlussbestimmungen
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Produktinformation/Produkthaftung/Pflege-Hinweise
Schließzylinder
Gemäß der im „Produkthaftungsgesetz“ definierten Haftung des Herstellers für seine Produkte sind die nachfolgenden Informationen über Schließzylinder zu beachten.
Die Nichtbeachtung entbindet uns von unserer Haftungspflicht.
1. Produktinformation und bestimmungsgemäße Verwendung
Ein Schließzylinder im Sinne dieser Definition ist ein Bauteil, das im Allgemeinen austauschbar in dafür vorgerichtete Schlösser, Beschläge, Geräte, Türen oder in hierzu artverwandte Produkte eingebaut wird. Andere Schließzylinderausführungen sind sinngemäß zu behandeln. Zur ordnungsgemäßen Betätigung ist dem Schließzylinder mindestens 1 Schlüssel zugeordnet. Begriffe zu Schließzylindern und zu Schließanlagen – soweit diese nicht im folgenden Katalogteil erläutert werden – sind in DIN 18252 Teil 1 erklärt bzw. illustriert.
Mit Bezug auf diese Begriffe und Benennungen ist für die bestimmungsgemäße Verwendung folgendes zu beachten:
1.1 Schließzylinder können nur dann vorbehaltlos in Schlösser, Beschläge, Geräte etc. eingebaut werden, wenn diese Schließzylinder einer Maßnorm (z.B. DIN 18252 Teil 2 für Profilzylinder) unterliegen und solche Schlösser, Beschläge, Geräte etc. ausdrücklich für Schließzylinder nach dieser Norm vorgerichtet sind. In allen anderen Fällen muss sich der Hersteller, Händler, Verarbeiter oder Benutzer solcher Schlösser, Beschläge, Geräte etc. Gewissheit verschaffen, dass der von ihm ausgewählte Schließzylinder für den Einbau und für die vorgesehene
Verwendung geeignet ist. Zwingende Rechtsvorschriften müssen beachtet werden. Beispielsweise dürfen in Panikschlössern keine Schließzylinder mit Knauf, Drehknopf oder einem ähnlichen Griffteil eingebaut werden.
1.2 Schließzylinder, die Gewalteinwirkungen ausgesetzt sein könnten, dürfen maximal 3 mm aus dem sie eng umfassenden Schutzbeschlag herausragen. Der Grad der Einbruch hemmenden Maßnahmen richtet sich nach den gestellten Anforderungen (siehe z.B. DIN 18252).
1.3 Der Einbau von Schließzylindern muss so erfolgen, dass außerhalb der vorgesehenen Befestigungspunkte und außerhalb der ordnungsgemäßen Betätigung keine Fremdkräfte auf den Schließzylinder wirken. Ebenso dürfen bei abgezogenem Schlüssel keine Fremdkräfte auf den Schließbart oder in Schwenkrichtung auf den Schließhebel übertragen werden.
1.4 Für Feucht- oder Kühlräume, bei direkter Bewitterung, in Meeresnähe oder für den Einsatz in aggressiver, korrosionsfördernder Umgebung müssen Schließzylinder in Sonderausführung spezifiziert werden. Gleiches gilt für Schließzylinder, die in besonders staubbelasteter Umgebung verwendet werden sollen.
1.5 Üblicherweise kann ein Profilzylinder mit 2 Schließseiten dann nicht mit dem Schlüssel betätigt werden, wenn in der gegenüberliegenden Zylinderseite bereits ein Schlüssel steckt. Soll dies doch möglich sein, so ist ein Schließzylinder mit entsprechender Ausstattung zu wählen.
1.6 Bei ordnungsgemäßer Schlüsselbenutzung darf das Drehmoment erst dann auf den Schlüssel übertragen werden, wenn der Schlüssel vollständig bis zu seinem Anschlag in den Schlüsselkanal des Schließzylinders eingesteckt ist.
1.7 Schließzylinder und Schlüssel bilden eine Funktionseinheit. Wir halten unsere Haftpflicht ausschließlich für unsere Originalprodukte aufrecht.
1.8 Nachgelieferte Schlüssel für Schließzylinder sind sofort nach Erhalt auf ihre bestimmungsgemäße Funktion im zugehörigen Schließzylinder zu prüfen.
1.9 Für die einwandfreie Funktion des Schließzylinders ist die Leichtgängigkeit des Schlosses und der korrekte, spannungsfreie Sitz des Beschlages mitentscheidend.
1.10 Die Tür darf auch im abgeschlossenen Zustand nicht unter Spannung stehen. Im Störungsfall ist deshalb zunächst das Zusammenspiel aller Einzelteile zu überprüfen. Dabei ist auch zu beachten, dass sich ein anderes Schließgefühl je nach eingesetztem Zylindersystem ergibt.
2. Fehlgebrauch
Ein Fehlgebrauch – also die nicht bestimmungsgemäße Produktnutzung – von Schließzylindern oder Schlüsseln liegt beispielsweise vor, wenn:
2.1 an der Schlüsselreide bzw. am Schlüsselkopf zur Erhöhung des Drehmomentes ein Hilfsmittel wie Nagel, Zange, Schlüsselbund o. ä. angesetzt wird. Im Interesse der Aufsperrsicherheit ist der Schlüsselkanal und somit auch der Schlüsselschaft bewusst so schlank ausgeführt, dass das Drehmoment nur direkt von Hand auf den Schlüsselkopf übertragen werden darf.
2.2 der Schlüssel als Griffteil zur Bewegung des Türblattes dient. Der Schlüssel ist nicht geeignet, auf Durchgangstüren den Beschlag (Knopf, Drücker, Griff etc.) zu ersetzen.
2.3 der Schließzylinder mit einem verfälschten, verbogenen oder beschädigten Schlüssel betätigt wird.
2.4 versucht wird, den Schließzylinder mit Aufsperrwerkzeugen, Hilfsmitteln oder herstellerfremden Nachschlüsseln zu betätigen.
2.5 sich Fremdkörper im Schlüsselkanal wie auch am Schlüssel selber befinden oder wenn die Pflegeanleitung nicht beachtet worden ist.
3. Produktleistungen
Sofern die Produktleistungen nicht in unseren Katalogen, Prospekten, Leistungsbeschreibungen etc. konkret festgelegt sind, müssen die Anforderungen an den einzelnen Schließzylinder mit uns vereinbart werden. Richtungweisend hierbei ist die Norm DIN 18252 Teil 2: „Schließzylinder für Türschlösser“. In dieser Norm sind die Grundanforderungen und die Zusatzanforderungen an Profilzylinder mit einreihigen Stiftzuhaltungen festgelegt. Der Inhalt der Norm ist sinngemäß auch auf andere Schließzylinder anzuwenden.
Die Gebrauchstauglichkeit von Schließzylindern ist u. a. abhängig von Betätigungshäufigkeit, Betätigungsweise, Umgebungseinflüssen und Pflege. Schließzylinder und Schlüssel sind zu ersetzen, sobald trotz ordnungsgemäßer Pflege Störungen, insbesondere beim Einstecken oder beim Herausziehen des Schlüssels auftreten.
4. Produktwartung
Schließzylinder sind mindestens zweimal jährlich – je nach Beanspruchung auch öfter – mit dem von uns empfohlenen Pflegemittel zu behandeln. Grundsätzlich dürfen Schließzylinder nicht mit verharzenden Mitteln wie Öl behandelt werden. Es sollten nur solche Reinigungsmittel verwendet werden, die keine korrosionsfördernden Bestandteile enthalten.
Damit die Pflegearbeiten nicht vernachlässigt werden und damit der hohe Sicherheitswert der Schließzylinder auf Dauer erhalten bleibt, empfehlen wir, die Pflege und Wartung einem Fachmann zu übertragen, der über die erforderliche Sachkenntnis verfügt und Ihr Vertrauen genießt. Nur bei Beachtung aller Pflegehinweise kann die einwandfreie Funktion der Schließzylinder gewährleistet werden.
5. Informations- und Instruktionspflichten
Zur Erfüllung der Informations- und Instruktionspflichten nach dem Produkthaftungsgesetz stehen den Fachhändlern, Schlüsseldiensten, Architekten, Planern, beratenden Institutionen, Verarbeitern oder Benutzern folgende Unterlagen und Dienste zur Verfügung:
– Kataloge, Prospekte
– Ausschreibungstexte, Angebotsunterlagen, Schließpläne
– DIN 18252 (Alleinverkauf durch Beuth Verlag GmbH, Berlin 30)
– Anleitungen für den Einbau, Bedienung und Pflege
– Beratung durch uns bzw. durch unseren Außendienst
Zur Auswahl von Schließzylindern sowie zum Einbau, zur Bedienung und zur Pflege:
5.1 sind Architekten, Planer und beratende Institutionen gehalten, alle erforderlichen Produktinformationen von uns anzufordern und zu beachten.
5.2 sind Fachhändler gehalten, die Produktinformationen und Hinweise in den Preislisten zu beachten und insbesondere alle erforderlichen Anleitungen von uns anzufordern und an die Verarbeiter und die Benutzer weiterzugeben.
5.3 sind Verarbeiter gehalten, alle Produktinformationen zu beachten und insbesondere Bedienungs- und Pflegeanleitungen von uns anzufordern und an die Auftraggeber und Benutzer weiterzugeben.
6. Sonstiges
Die außerhalb Deutschlands angewandten Richtlinien und Produkthaftpflichtbestimmungen können durchaus von den in Deutschland geltenden Vorschriften abweichen. Ein Kunde aus dem Ausland sollte daher bei den oben genannten Informationen darauf achten, ob in seinem Land Richtlinien bestehen, die der deutschen DIN-Norm entsprechen, und ob er wegen der Lieferung unserer Produkte auch in seinem Land in die Haftung gerät.
Stand: 26.09.2019